Aktualisierung Schutzkonzept für Messdiener

 

Aufgrund der prekären Corona-Situation gilt ab sofort die 3 G-Regel.
Zur Umsetzung in Gottesdiensten bezüglich der Messdiener gibt es deshalb ab sofort eine Veränderung:
Geimpfte Messdiener können weiterhin ihren Dienst wahrnehmen, sollen aber ihren Impfnachweis in der Kirche vorlegen.

Für alle anderen gilt:
Jugendliche von 12-18 Jahren genügen der Testpflicht, wenn sie vor Ort unter Aufsicht einen PoC-Antigen-Test (Selbsttest) durchführen.
Ausgenommen von der Pflicht zum Nachweis sind:
Kinder bis 3 Monate nach Vollendung des 12. Lebensjahres. Sie gelten rechtlich wie immunisierte Personen.

Die Tests in der Schule gelten am Wochenende nicht. Natürlich kann ein gültiges Testergebnis aus einem Testzentrum vorgelegt werden.

Praktisch gesehen bedeutet dies, das für die Gottesdienste vor Ort ein Test stattfinden muss, für alle Messdiener ab 12 Jahre. Das stellt uns vor große logistische Herausforderungen. Es sind kaum Tests vorhanden. Tests zu kaufen ist im Augenblick fast unmöglich und mit sehr hohen Kosten verbunden. Zudem sind die meisten Sakristeien zu klein, um neben der normalen Gottesdienstvorbereitung auch noch die Durchführung der Tests zu gewährleisten.

Wir bitten euch vor Ort zu klären

  • Sind Tests in der Sakristei vorhanden?
  • Gibt es bei kleinen Sakristeien die Möglichkeit der räumlichen Trennung zur Testung?
  • Wer beaufsichtigt die Tests?  (das können Küster und Empfangsdienste in der Regel nicht leisten)

Wo diese Fragen positiv beantwortet werden können, freuen wir uns darüber, wenn die Messdiener weiterhin ihren Dienst wahrnehmen können.
Seid bitte vorsichtig. Wenn ihr die Voraussetzungen vor Ort nicht erfüllen könnt, ist es angeraten, auf diesen Dienst vorübergehend zu verzichten.

Schutzkonzept Liturgie Bistum Trier